5. Oktober 2026 · TSRS · 4 Min. Lesezeit
Die türkischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (TSRS) werden von der Aufsichtsbehörde für Rechnungslegung und Abschlussprüfung (KGK) herausgegeben und machen die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtend. Dieser Beitrag fasst zusammen, was die Standards verlangen, wer betroffen ist und wie Klimadaten vorbereitet werden.
TSRS basiert auf den Standards IFRS S1 und IFRS S2 des International Sustainability Standards Board (ISSB). TSRS 1 enthält die allgemeinen Anforderungen an die Angabe nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen; TSRS 2 regelt klimabezogene Angaben. Beide verlangen Informationen zu vier Bereichen: Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele.
Nach der KGK-Regelung hängt der Anwendungsbereich von der Unternehmensgröße ab. Unternehmen, die in zwei aufeinanderfolgenden Berichtsperioden mindestens zwei von drei Schwellenwerten (Bilanzsumme, Jahresnettoumsatz, Beschäftigtenzahl) überschreiten und zu den in der Regelung genannten Unternehmensarten gehören, sind erfasst; Banken sind unabhängig von den Schwellenwerten erfasst. Die Anwendung begann mit Geschäftsjahren ab dem 1. Januar 2024.
Schwellenwerte und erfasste Unternehmensarten können durch KGK-Beschlüsse geändert werden; maßgeblich ist die jeweils gültige Bekanntmachung der KGK. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Prüfungsberatung.
Kern des Abschnitts Kennzahlen und Ziele sind die Treibhausgasemissionen. Unternehmen sollen ihre Brutto-Emissionen in Scope 1, Scope 2 und Scope 3 in Tonnen CO2-Äquivalent angeben, ermittelt nach dem GHG Protocol Corporate Standard. Für Scope 3 gelten in den ersten Berichtsperioden Übergangserleichterungen; da die Erhebung von Daten aus der Wertschöpfungskette Zeit braucht, lohnt sich ein früher Start.
Der Standard fragt außerdem nach den Klimazielen des Unternehmens: welche Emissionen das Ziel abdeckt, Basisjahr, Zieljahr, absolutes oder Intensitätsziel und wie der Fortschritt überwacht wird. Ein Unternehmen ohne Ziel muss dies ebenfalls angeben.
Die auf der Plattform berechneten Scope-1-2-3-Emissionen fließen in die Vorlage TSRS 2 (KGK) im Dashboard ein. Die Vorlage enthält die Emissionskennzahlen und das im Dashboard definierte Reduktionsziel; die Abschnitte Governance, Strategie und Risikomanagement muss Ihr Unternehmen selbst formulieren. Das Ergebnis ist ein Entwurf und ersetzt keine unabhängige Prüfung.
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